Digitales Nomadentum ist mit einer Festanstellung vereinbar
In seiner Masterarbeit (Universität St. Gallen, 2016) geht Gabriel Schmid der spannenden Frage nach, ob Digitales Nomadentum mit einer Festanstellung vereinbar sei.
Dazu interviewte er 10 aktive Digitale Nomaden sowie 5 Firmen, welche bereits Erfahrungen mit angestellten Digitalen Nomaden aufweisen.
Als Interviewpartner habe ich dabei sehr gerne mitgewirkt.
Wettbewerbsvorteil für Firmen mit Digitalen Nomaden
Interessant ist der Aspekt, dass das Digitale Nomadentum für innovative Firmen immer mehr zum Wettbewerbsvorteil wird und junge Arbeitnehmer in Zukunft bei der Wahl ihres Arbeitgebers stärker auf Möglichkeiten von ortsunabhängigem Arbeiten schauen werden.
Die Verfügbarkeit von ortsunabhängigen Teammitgliedern auf dem globalen Arbeitsmarkt wird immer grösser. Findet eine Firma an ihrem Hauptsitz ein spezifisches Talent nicht, kann ein virtueller Mitarbeiter als Ersatz gesucht werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Person nun als Digitaler Nomade reist oder von ihrem Zuhause aus arbeitet.
Man kann davon ausgehen, dass die Löhne in der Schweiz in Zukunft eher sinken werden, gerade weil viele Arbeiten ausgelagert werden. Kleinere Unternehmen können hier sehr viel rascher profitieren als grössere, da der Aufwand für eine Anpassung der bestehenden Strukturen viel kleiner ist.
Doch viele Vorurteile gegenüber dem ortsunabhängigen Arbeiten halten Unternehmen davon ab, erste Versuche mit Digitalen Nomaden als Mitarbeitende zu starten.
Die Forschungsfrage, ob digitales Nomadentum nun grundsätzlich mit einer Festanstellung vereinbar ist lautet klar ja.
Kritische Erfolgsfaktoren
Als kritische Erfolgsfaktoren für erfolgreiches Digitales Nomadentum in Festanstellungen gelten, abgeleitet aus den 15 Interviews, folgende Kriterien:
- Klare Regeln in der Zusammenarbeit (Rahmenbedingungen und Strukturen)
- Prozess-, Schnittstellen- und Ergebnisdokumentation sowie ein gutes Wissensmanagement (Empfehlung der Webtools Slack und Trello).
- Geregelte Erreichbarkeit, das Vereinbaren bestimmter Zeitfenster.
- Zwischen 2-12 physische Treffen pro Jahr.
- Beziehungs- und Vertrauensaufbau sowie das Spüren der Kultur vor Ort – etwa im Rahmen einer Woche oder eines Monats.
- Kleine Teams (4-6 Personen).
- Flache Hierarchien.
- Ziel- und ergebnisorientierte Führung.
- Gewähren einer weitgehenden inhaltlichen Autonomie und Gestaltungsfreiheit hinsichtlich der Aufgaben und Verantwortlichkeiten der einzelnen Teammitglieder.
- Klares Commitment und Vorleben des digitalen Nomadentums durch die Führungsetagen.
- Zuschüsse für die Miete in einem Co-Working-Space oder für das Einrichten eines attraktiven Arbeitsplatzes zu Hause.
- Weiterbildungs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten für Digitale Nomaden.
- Ausgeprägtes Vertrauen bei allen Akteuren vs. Kontrolle und Koordination durch den Vorgesetzten.
- Intensive Kommunikationsbemühungen (Blogs, Social Media usw.).
Revolution auf dem globalen Arbeitsmarkt
Meine persönlichen Learnings nach der Lektüre:
- Digitales Nomadentum kann als Vorläufer einer globalen Revolution auf dem Arbeitsmarkt betrachtet werden. Bedingt durch die Digitalisierung, fehlende Fachkräfte und den Kostendruck auf die hohen Schweizer Löhne ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch in der Schweiz immer mehr Firmen virtuelle Mitarbeiter einstellen werden.
- Das Vorurteil, dass Home Office sowieso nur zum Faulenzen missbraucht werde, kann unter anderem auch damit entkräftet werden, dass die Kontrolle der Arbeit virtuell sehr viel besser gewährleistet ist. Es ist klar erkennbar, wer welchen Task zu welcher Zeit erledigt hat.
- Remote-Jobs für Festanstellungen findet man z.B. in dieser Börse: https://remoteok.io/
Hallo,
wenn man eine Festanstellung hat, wie ist das den rechtlich für den AG in der Schweiz, wenn man selbst im Ausland ist?
Wieviele Tage „müsste“ man in der Schweiz verbringen, damit das ganze nicht illegal wird?
Wie würde das als Freelancer laufen?
daanke
Hallo
Genau dieselbe Frage habe ich auch. Kann hierzu jemand weiterhelfen?
Beste Grüsse
Ciao Nick
Ich habe von meinem Arbeitgeber den Auftrag erhalten, die rechtlichen Aspekte abzuklären, wenn ich als Angestellter zwei Drittel meiner Arbeitsleistung nicht in der Schweiz erbringe. Bist du in anderen Kanälen fündig geworden? Würde mich brennend interessieren.
Vielen Dank für deine Rückmeldung.
Liebe Gruess
Dominic